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Informationen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Schiedsamt

 

Streitschlichtung ohne Polizei, Rechtsanwalt und Gericht

Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Streitschlichtungsstelle, die bei

  • Nachbarschaftskonflikten (z. B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung), 
  • bei Straftaten (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung)  und
  • bei Verstoß im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes

eingeschaltet werden muss, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Ein Streit kann nach einem Schlichtungsgespräch beim Schiedsamt mit einer gemeinsamen Vereinbarung (Vergleich) beigelegt werden. Der Vergleich hat dieselbe Gültigkeit wie ein Gerichtsurteil und ist 30 Jahre vollstreckbar. Das Verfahren vor dem Schiedsamt bleibt anonym und kann bei Bedarf mit Hilfe von Begleitpersonen (Beiständen) oder der Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden.


Ablauf einer Schlichtung

 

 

 


Meine Schiedsperson

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Schiedspersonen am Telefon NRWdirekt

Jeden 1. Donnerstag im Monat erreichen sie Schiedspersonen am Servicetelefon.

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Wie werde ich selber Schiedsfrau bzw. Schiedsmann?

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und steht unter der Aufsicht des örtlichen Amtsgerichts.

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