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Häufig gestellte Fragen
- Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen ?
- Besteht bei Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang ? Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ?
- Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen ? oder Muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen ?
- Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe?
- Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens ?
- Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens ?
- Wie hoch sollte der Vorschuss sein ? - Gibt es Festlegungen für die Höhe des Vorschusses ?
- Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen ? - Besteht eine Vorschusspflicht ?
- Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? - Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig ?
- Wie lange dauert das Verfahren ?
- Kann ich das Verfahren beschleunigen ?
- Kann ich den Antrag auf Schlichtungsverhandlung auch persönlich beim Schiedsamt stellen ?
- Verdient die Schiedsperson am Schiedsamt etwas ?
- Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. Vordrucke, Fortbildungskosten, Erstausstattung mit Schild, Siegel, amtlichen Büchern etc. ?
- Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus ?
- An wen kann ich mich bei Beschwerden über eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wenden ?
- Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt ?
